Wer sich anstatt der pauschalen Zuschläge für Wärmebrücken für den detaillierten Einzelnachweis entscheidet, kann den berechneten Energiebedarf soweit senken, dass das Gebäude in eine bessere KfW-Effizienzhausklasse kommen kann. Bei mehreren Wohneinheiten rechnet sich der Aufwand mit Sicherheit, denn ein Gleichwertigkeitsnachweis für Beiblatt 2-Konstruktionen geht kaum schneller.
Wozu die detaillierte Wärmebrückenberechnung?
Damit können die pauschalen Wärmebrückenzuschläge auf den flächenbezogenen Transmissionswärmeverlust der Hüllfläche in Höhe von 0,05 (Neubau), 0,10 (Altbau) oder 0,15 W/(m²K) (Altbau mit Innendämmung) durch den Ansatz der nach den Vorschriften der DIN EN ISO 10211 berechneten Verluste ersetzt werden. Die detaillierte Berechnung führt erfahrungsgemäß zu Wärmebrücken-Zuschlägen, die nur zwischen 0,00 und 0,02 W/(m²K) liegen.
Ist so ein pauschaler Zuschlag wirklich so „schlimm“?
Ein Neubau nach EnEV 2014 hat einen flächenbezogenen Transmissionswärmeverlust von etwa 0,25 W/(m²K). Vorausgesetzt, dessen Wärmebrücken wurden konstruktiv entsprechend den Vorgaben der DIN 4108 Beiblatt 2 ausgebildet – das ist längst Stand der Technik – kommt ein pauschaler Zuschlag von 0,05 W/(m²K) zur Anwendung, so dass in Summe mit einem Wärmeverlust der Gebäudehülle von 0,30 W/(m²K) gerechnet wird. Dies entspricht einem Zuschlag von 20%. Plant man jedoch anstatt des Mindeststandards nach EnEV ein KfW-Effizienzhaus 40, 55 oder 70 bedeuten die 0,05 W/(m²K) einen Zuschlag von 30% und mehr. Bei der Bestandssanierung kann allein eine detaillierte Wärmebrückenberechnung aus einem geplanten KfW-Effizienzhaus 85 ein Effizienzhaus 70 machen, und Ihnen damit eine zusätzliche öffentliche Förderung in Höhe von 3.750 € pro Wohneinheit bescheren (KfW-Programm 430, Stand: 06.04.2014).
Wie könnte ich den pauschalen Wärmebrückenzuschlag kompensieren?
Indem Sie den Wärmeverlust der Gebäudehülle reduzieren. Sie können a) bei unverändertem Material die Wandstärken erhöhen, oder b) besser dämmende Wandmaterialien verwenden. Da es bei den
gesetzlichen Anforderungen in erster Linie um den Primärenergiebedarf geht, könnten Sie anstatt in die Gebäudehülle auch in die Gebäudetechnik investieren, als da wären: a) verstärkte
Nutzung regenerativer Energien durch Solarthermie auch zur Heizungsunterstützung, Photovoltaik und Wärmepumpe, Kraft-Wärme-Kopplung oder b) sie reduzieren die Lüftungswärmeverluste mittels
einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Alle diese Maßnahmen kosten deutlich mehr als eine Wärmebrückenberechnung.
Welche Wärmebrücken müssen beim detaillierten Nachweis berechnet werden?
Es sind dies nach DIN V 4108-6:
Was kostet die detaillierte Wärmebrückenberechnung?
Das hängt von der Anzahl der unterschiedlichen Wärmebrücken ab. Beispiel: Ein Fenster hat in der Regel drei Wärmebrücken (Brüstung, seitliche Laibung, Sturz). Für die Berechnung des linearen Wärmeverlustkoeffizienten sind nur die U-Werte des Fensters und die der es umschließenden Bauteile maßgeblich. Bei gleichen konstruktiven Randbedingungen spielen also Fensteranzahl und unterschiedliche Fensterabmessungen keine Rolle für die Kosten. Ein größeres Gebäude besitzt nicht zwangsläufig mehr Wärmebrücken als ein kleineres. Deshalb ist der finanzielle Vorteil durch die detaillierte Berechnung bei einem Mehrfamilienhaus meist höher als bei einem EFH. In der Grafik ganz oben ist ein relativ komplexes Gebäude mit 20 unterschiedlichen Wärmebrücken abgebildet.
Die Preise sind gestaffelt – der Preis fällt mit der Zahl der Wärmebrücken.
Die Wärmebrücken 1 bis 8 kosten je 80 €
Die Wärmebrücken 9 bis 16 kosten je 64 €
Die Wärmebrücken 17 ff. kosten je 48 €
Werden die Konstruktionsdetails im *.dwg Format bereitgestellt, reduzieren sich die Preise um 20%.