4 Aufdecken von Einsparpotenzialen durch normierte und freie Energieberatung für Wohngebäude

Sie kennen Ihre Immobilie und wissen, wo mal wieder etwas angepackt werden müsste. Sie kennen auch den einen oder anderen Handwerker, dem Sie vertrauen… Sie kennen die "Paragraphen-Reiter", die einem vorschreiben wollen, wie groß der Sonnenkollektor sein muss, damit es ein bisschen Geld vom Staat gibt. Und Sie kennen Versprechen von Einsparungen, die meist nie eintreffen. Wozu dann noch eine Energieberatung?

 

Kennen Sie den Unterschied zwischen normierter und freier Beratung?

 

Die ‚normierte Beratung‘ gemäß den Richtlinien des BAFA hat als erklärtes Ziel, den ‚Beratungsempfänger‘ zu motivieren,  sein Wohngebäude auf eines der von der KfW festgelegten Energiebedarfsniveaus zu bringen oder in zurzeit nicht rentable Technologien zu investieren. Dafür gibt es dann Fördergelder von der KfW oder dem BAFA sowie von anderen öffentlichen Körperschaften. Das kann man gut finden – muss es aber nicht. Denn es zwingt den Berater, dem Bauherrn eine Lösung vorzuschlagen, die nicht zwingend in dessen Interesse liegen muss. Zudem nötigen die Regularien den Berater, normierte Berechnungsverfahren anzuwenden, die gerade deswegen nicht die reale, individuelle Situation abbilden. Wenn dann die Wirklichkeit die Prognose einfach ignoriert, ist der Kunde enttäuscht und der Berater gilt als unfähig.

 

Die freie Beratung hat viele Möglichkeiten, näher an die Realität zu kommen. Bei der Ermittlung des Wärmebedarfs zum Beispiel:

  • statt des deutschen Durchschnittsklimas werden die Daten Ihres Wohnortes genommen
  • statt einer einheitlichen Innentemperatur in allen beheizten Räumen werden die tatsächlichen Raumtemperaturen  genommen
  • statt eines festen Fensterrahmenanteils von 40% können die tatsächlichen Rahmenanteile zum Abzug kommen
  • statt eines Festbetrags von 5 W/m² können die tatsächlichen inneren Gewinne durch die Bewohner und die Abwärme technischer Geräte angesetzt werden
  • die reale Verschattung durch Bäume und Gebäude kann berücksichtigt werden
  • anstatt eines fixen Betrags von 12,5 kWh/(m²a) für die Brauchwassererwärmung kann der tatsächliche Energiebedarf angesetzt werden
  • anstatt eines konstanten Luftwechsels bei freier Lüftung von 0,7 /h können auf Messungen basierende, realistischere Werte angesetzt werden
  • die Liste ließe sich noch lange fortsetzen…

 

 

Die Elemente der normierten, BAFA-geförderten Vor-Ort-Beratung

 

Der Beratungsempfänger erhält einen ungefähr 50 Seiten umfassenden Bericht (plus 50 Seiten Anhang mit Berechnungen), der im Wesentlichen aus drei Elementen besteht:

  • Bestandsaufnahme des Gebäudes. Dafür werden alle Maße der wärmeübertragenden Gebäudehülle erfasst. Der Zustand und die wärmedämmenden Eigenschaften der äußeren Bauteile (Wände, Fenster und Haustüren, Decken, Dächer) werden bewertet. Schließlich werden der  Zustand und die energetische Eigenschaften der Heizungs- und Brauchwasseranlage (Wärmeerzeugung, Speicherung, Rohrleitungen und Heizflächen) dokumentiert.
  • Gebäudeanalyse. In diesem zweiten Schritt wird die Bestandsaufnahme genutzt, um den jetzigen Energiebedarf zu berechnen. Dazu wird eine Energiebilanz aufgestellt, die zeigt, wo  wie viel Wärme entweicht (aber auch hereinkommt) und wie viel bezahlte Energie erst gar nicht als Wärme in den Wohnräumen ankommt. Dieser berechnete Energiebedarf wird, falls die Daten vorhanden sind, mit dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre abgeglichen, um das persönliche Nutzerverhalten in die weiteren Überlegungen einbeziehen zu können.
  • Zwei energetische Sanierungskonzepte. Nun beginnt der „kreative“ Teil der Arbeit, indem der Energieberater überlegt, auf welchem Weg aus der Gebäudesubstanz ein KfW-Effizienzhaus werden könnte. Das BAFA verlangt zwei Konzepte: für eine Gesamtsanierung in einem Zug und für eine schrittweise Sanierung, die sich über viele Jahre hinziehen kann. Bei beiden Konzepten steht am Ende ein KfW-Effizienzhaus 115, 100, 85, 70, 55, aber nicht zwingend das Selbe. Die einzelnen Sanierungsmaßnahmen werden in dem Bericht in ihren energetischen Auswirkungen beschrieben und ihre Wirtschaftlichkeit anhand einer Kostenschätzung und Amortisationsrechnung bewertet, in die auch die öffentlichen Fördermittel einbezogen werden.

 

Laut einer Studie des BAFA lag das Beraterhonorar im Jahr 2013 in Baden-Württemberg bei durchschnittlich 858 Euro einschließlich MwSt. für ein Ein-/Zweifamilienhaus. Der durchschnittliche Zeitaufwand lag bei 28 Stunden. Das ergibt einen Netto-Stundensatz von etwa 26 Euro für eine Architekten-/Ingenieursdienstleistung - die Arbeit eines Anstreichers kostet mehr. Falls das BAFA bei der stichprobenweisen Überprüfung des Berichts einen Fehler findet, geht dem Berater der Zuschuss von bis zu 400 Euro unwiederbringlich verloren. Dann liegt der Stundenlohn bei nur noch 13 Euro. Spätestens jetzt wird Hundesitting finanziell attraktiver. Da verwundert es nicht, dass laut der gleichen Studie 40% der Energieberater zukünftig weniger oder gar keine Energieberatungen mehr durchführen wollen. Der Berater soll auf beiden Schultern Wasser tragen und es dem BAFA und dem Kunden recht machen.

 


Der Nutzen für den Auftraggeber. Was bekommt er, was nicht?

 

Mit der normierten Beratung erhält er sozusagen eine Machbarkeitsstudie. Sie beschreibt, welches Effizienzhausniveau sinnvollerweise und zu welchen ungefähren Kosten erreichbar ist. Er kann dann entscheiden, ob er weiter in diese Richtung gehen will und eine Umsetzungsplanung in Auftrag geben möchte.

 

Noch eine Planung? Ja, denn die Berechnungsergebnisse der BAFA Vor-Ort-Beratung sind nicht für die Antragstellung eines KfW-Kredits für das Programm 151 (Sanierung zum KfW-Effizienzhaus) geeignet. Die Gründe dafür liegen in anderen Maßbezügen der Bauteile, in der Regel zu hohen Wärmebrücken-Zuschlägen, pauschalierten Haustechnik-Konfigurationen. Weil dem so ist, empfiehlt und fördert die KfW die energetische Fachplanung mit ihrem Programm 431. Mehr dazu erfahren Sie auf meiner Seite "Fachplanung + Baubegleitung".

 

Fazit:

Wer bereits weiß, dass er sein Haus sanieren will, dabei aber die staatliche Förderung nicht als MUSS, sondern als KANN, betrachtet, verzichtet auf die normierte Vor-Ort-Beratung und lässt gleich eine energetische Fachplanung anfertigen. Er kann dann die Randbedingungen der Planung entsprechend den eigenen Prioritäten selbst bestimmen, etwa:

  • den Kostenrahmen für die Sanierung anhand der Fragestellung: Wieviel Prozent Energieeinsparung bekomme ich für den Betrag X ?
  • die Art der erreichten Energieeinsparung anhand der Fragestellung: Was ist mir wichtiger,  Entlastung der Umwelt oder meines Geldbeutels?
  • die Höhe der TATSÄCHLICHEN Einsparung (siehe freie Beratung)

Wenn der Energieberater sein Augenmerk auf die kreative Lösung der Fragestellungen seiner Kunden lenken kann, statt auf die Erfüllung der manchmal aberwitzigen formalen Anforderungen des BAFA, stimmt auch das Preis-Leistungsverhältnis wieder.    

 

 

 

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