5 Qualitätssicherung für KfW-Effizienzhäuser durch Energetische Fachplanung und Baubegleitung

Nicht ohne Grund setzt die KfW für ihre Förderung im Programm 153 (Energieeffizient bauen) voraus, dass ein von ihr anerkannter Energieeffizienz-Experte die „Energetische Fachplanung und Baubegleitung“  für die Effizienzniveaus KfW 40 und KfW 55 übernimmt. Selbst wenn Sie „nur“ ein KfW 70-Haus erreichen wollen, wird diese Planungs- und Überwachungsleistung von der KfW empfohlen. Der Grund: solch ambitionierte Ziele lassen sich nur erreichen, wenn bei Planung und Umsetzung mit höchster Sorgfalt vorgegangen wird. Doch auch für die anderen Effizienzniveaus ist eine 'Bauleitung' sinnvoll, es sei denn, sie sind selbst vom Fach.

 

 

Warum es von Vorteil sein kann, einen Energieeffizienz-Experten mit an Bord zu haben

 

  • Produktneutrale Beratung ohne wirtschaftliches Eigeninteresse. Der Energieberater erhält keine Provisionen von Dämmstoff-, Fenster- oder Heizungsherstellern. Sein Ziel ist es, Ihren Energieverbrauch mit möglichst geringem finanziellem Aufwand zu verringern. Dies ist auf verschiedenen Wegen erreichbar. Welcher Weg der Beste ist, entscheidet sich von Fall zu Fall - eben so, wie es auch nicht den Einen richtigen Baustoff gibt.
     
  • Transparenz bei den Kosten für Beratung und Planung. Anbieter von Produkten verstecken diesen Aufwand gerne in den Auftragskosten. Sie als Auftraggeber werden nie erfahren, wie viel Sie für diese Leistung tatsächlich bezahlt haben. Der Energieberater dagegen berechnet Ihnen nur die tatsächlich angefallenen Kosten. Transparent und nachvollziehbar.
     
  • Bautechnik und Gebäudetechnik müssen ineinandergreifen. Ein Handwerker ist mit einer Gewerke-übergreifenden Planung überfordert, weil ihm die Informationen dafür fehlen. Oder er lässt es bleiben, weil ihm der Planungsaufwand oft nicht honoriert wird. Wie soll der Heizungsbauer Wärmeerzeugung und -übergabe  dimensionieren, wenn er nicht weiß, wie viel Nutzenergie überhaupt benötigt wird?  Also werden Faustregeln bemüht und Standardlösungen realisiert. Eine optimierte Planung sieht anders aus.


Was verlangt die KfW im Einzelnen, was ist zusätzlich sinnvoll?

 

Sie hat in Ihrem Programm 431 (Energieeffizient Sanieren -Baubegleitung) einen Mindestumfang definiert, damit eine Förderung erfolgen kann. Darüber hinaus hat die KfW weitere Leistungen definiert, die ebenfalls von ihr bezuschusst werden und die ich Ihnen anbieten kann:

 

Projektphase Planung
Geforderter Mindestumfang:

  • Entwicklung und planerische Umsetzung eines energetischen Gesamtkonzepts für den baulichen Wärmeschutz und die energetische Anlagentechnik im Rahmen der Effizienzhausberechnung.
  • Das geplante energetische Niveau auf dem entsprechenden KfW-Formular bestätigen. Bei Abweichungen von den Planungsvorgaben eine erneute Berechnung des energetischen Niveaus vornehmen.
  • Detailplanungen zur Minimierung der Wärmebrücken erbringen.
  • Detailplanungen zur Sicherstellung der Luftdichtheit erbringen.
  • Lüftungskonzept unter Anwendung der DIN 1946-6 erstellen.
  • Bei einer Erneuerung der Heizungsanlage Parameter aus der Energiebedarfsrechnung dem Heizungsplaner vorgeben.

 

Geförderte Zusatzleistungen:

  • Detaillierter Wärmebrückennachweis. Vorteil: Damit werden unnötige pauschale Zuschläge vermieden, die Wirtschaftlichkeit von Wärmebrückensanierungen bewertbar und in vielen Fällen eine höhere KfW-Förderung möglich.
  • Berechnungen zum hydraulischen Abgleich. Nutzen: Damit werden Einstellwerte der Heizflächen-Thermostate für die gleichmäßige Wärmeversorgung ermittelt.
  • Dimensionierung der Lüftungsanlage. Nutzen: Die Bestimmung des Volumenstroms und die Kanalnetzberechnung sind die Voraussetzung für geräuscharmen Betrieb und ausreichende Durchlüftung aller Räume bei geringem Strombedarf. Hinweis: bei kleinen KWL-Anlagen (kontrollierte Wohnungslüftung) wird darauf vom Anbieter gerne verzichtet, weil im Streitfall der Mängelnachweis für den Kunden aufwendig zu führen ist.

 

Projektphase Ausschreibung

Geforderter Mindestumfang:

  • Leistungsverzeichnisse und Angebote prüfen, ob Auftragsumfang und geforderte Qualität der zu erbringenden Leistungen zum geplanten energetischen Niveau führen werden.

Geförderte Zusatzleistungen:

  • Ausschreibungen für die beteiligten Gewerke erstellen. Vorteil: Angebote sind einfacher zu vergleichen, wenn sie auf Basis eines vom Auftraggeber erstellten Leistungsverzeichnisses abgegeben werden. Die geforderten Preise können leichter mit Kostendatenbanken (z.B. BKI) abgeglichen werden. Diese Transparenz führt in der Regel zu niedrigeren Angebotspreisen.

 

Projektphase Ausführung

Geforderter Mindestumfang:

  • Überprüfen der wärmebrücken-minimierten Ausführung sowie der Umsetzung des Luftdichtheitskonzepts durch mindestens eine (1) Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten bzw Anbringen von Verkleidungen – mit Fotodokumentation.
  • Überprüfen der Umsetzung des Lüftungskonzepts.
  • Durchführung einer baubegleitenden Luftdichtheitsmessung (Blower-Door-Verfahren).

Geförderte Zusatzleistungen:

  • Weitere Baustellenbegehungen zur Qualitätssicherung – nicht nur, aber zumindest nach Abschluss von Einzelgewerken. Vorteil: Nacharbeit und Mängelbeseitigung, die den Baufortschritt verzögern, können vermieden werden, wenn frühzeitig eingegriffen wird.

 

Projektphase Abnahme

Geforderter Mindestumfang:

  • Übergabe und Inbetriebnahme der energetischen Haustechnik begleiten und kontrollieren, ggf. mit ergänzender technischer Einweisung in die Haustechnik sowie ggf.Prüfung des Nachweises über den hydraulischen Abgleich und die Einregulierung der Anlage. Hinweis: Damit ist die Anpassung der Heizkennlinie des Kessels gemeint. Beides, hydraulischer Abgleich und Einregulierung, ist zeitaufwendig und erfordert Außentemperaturen unter 5° C!

Geförderte Zusatzleistungen:

  • Abnahme der Einzelgewerke mit Erstellung eines Abnahmeprotokolls und Fotodokumentation.
  • Durchführung einer Luftdichtheitsmessung im Nutzungszustand.
  • Thermographie-Aufnahmen der Gebäudehülle. Hinweis: Nur während der Heizperiode sinnvoll.
  • Einregulierung der Lüftungsanlage. Hinweis: dieser pneumatische Abgleich ist das Pendant zum hydraulischen Abgleich.

 
Projektphase Bewertung

Geforderter Mindestumfang:

  • Umsetzung des geförderten Vorhabens auf dem entsprechenden KfW-Formular bestätigen.
  • Erstellung eines Gebäude-Energieausweises.

Geförderte Zusatzleistungen:

  • Erstellung einer Baudokumentation als Hausakte mit bildlicher Darstellung und Erläuterung des Bauprozesses. Hinweis: Diese Leistung setzt die Beauftragung zu regelmäßigen Baustellenbegehungen und zur Abnahme der Gewerke voraus.

 

Was kostet die Baubegleitung?

 

Die KfW bezuschusst die energetische Fachplanung und Baubegleitung mit 50% der Kosten für förderfähige Leistungen bis zu einer Höchstförderung von 4.000 Euro. Die Kosten richten sich sowohl nach dem vereinbarten Dienstleistungsumfang als auch nach der Größe des Objekts. Wonach das Honorar sich garantiert nicht richtet, sind die Baukosten. Mein Ziel ist es, möglichst wenig von Ihrem Geld zu verbauen. Auch deshalb muss jeder Auftrag individuell kalkuliert werden. Grundsätzlich beträgt mein Stundensatz 68 Euro brutto. Es können aber auch davon abweichende Paketpreise vereinbart werden.

 

Wer auf die Baubegleitung verzichtet, verzichtet auf die Gewerke-übergreifende Planung, begibt sich in die Abhängigkeit von Handwerker-Interessen, ist bei der Prüfung der erbrachten Leistungen auf seinen eigenen Sachverstand angewiesen, verzichtet nicht nur auf den staatlichen Zuschuss. Auch wenn mancher meint, der Bauhandwerker liefere die Planungs- und Überwachungsleistung quasi gratis mit und deshalb brauche es keinen unabhängigen Dritten - die Wirklichkeit lehrt immer wieder anderes. Sich Sachverstand einzukaufen macht sich immer bezahlt. Finanziell und qualitativ.

 

 

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